Alle Stuteneigentümer, die Hengste der Besamungsstation Sprehe Hengste nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Die Decksaison beginnt am 15.02.2019 und endet am 31.07.2019.
Spermaversand:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf Samen in Deutschland ausschließlich an Züchter (Tierhalter) zur Besamung von eigenen Stuten sowie an andere Besamungsstationen abgegeben werden. Außerdem darf der Versand des Samens auch an die Adresse eines vom Züchter benannten Tierarztes erfolgen. Jedoch darf der Samen ausschließlich zur Besamung von Stuten des genannten Züchters verwendet werden.
Folgende Daten werden bei Samenbestellung benötigt:
- Gewünschter Hengst
- Name und vollständige Anschrift des Züchters
- Genau Versandanschrift (falls abweichend von der Anschrift des Züchters)
- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter); der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden
- Mitgliednummer des Zuchtverbandes, dem die Bedeckung gemeldet werden soll
- Tierarzt/ Besamungswart/ Verwender des Samens
- Bestellungen können telefonisch oder per Fax bis 10:00 Uhr aufgegeben werden
Pro Rossperiode werden maximal drei Samenportionen ausgeliefert (häufigere Abgabe nach Absprache mit dem Hengsthalter).
Die Deckscheine müssen spätestens nach der ersten Samenbestellung bei uns eingegangen sein und werden von uns erst nach Bezahlung der Deckgelder ausgefüllt an den Züchter zurückgeschickt und auch an den Verband weitergegeben.
Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung fällig.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters. Deutschlandweit an Arbeitstagen 40,00€ und samstags 90,00€. An Sonn-, und Feiertagen ist kein Versand, jedoch eine Abholung nach Absprache, möglich.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma auf unserer Station eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei stark frequentierten Hengsten die Portionsanzahl pro Rosse begrenzt werden kann.
Ab dem 1. Mai 2018 können auf unserer Station Fremdstuten untergebracht werden. Die Impfungen gegen Influenza, Tetanus und Herpes sind bei Unterbringung der Stuten in unserem Betrieb Pflicht. Eine Unterstellung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Als Tagessatz gilt 10,00€, für Stuten mit Fohlen erhöht sich der Satz auf 12,00€ pro Tag. Bei erfolgreicher Besamung bzw. Feststellung der Trächtigkeit durch unseren Tierarzt wird der Tagessatz auf 20,00€, bei Stuten mit Fohlen auf 25,00€ und bei Späneboxen auf 30,00€ angehoben. Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Eine Tupferprobe (nicht älter als 6 Wochen) muss vor der ersten Besamung vorliegen, Ausnahme sind dreijährige Maidenstuten und Fohlenstuten.
TG-Sperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. zwei Besamungsdosen. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Der Kauf einzelner Dosen ist nicht möglich. Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert. Bevor das TG-Sperma versendet wird, muss eine Nutzungsvereinbarung für das TG-Sperma an Sprehe Hengste per Fax oder E-Mail zurückgeschickt werden, da sonst der Versand nicht erfolgen kann.
Das TG-Sperma bleibt im Eigentum von Sprehe Hengste. Im Falle der Nichtbenutzung muss der Samen zurückgeschickt werden. Das Sperma darf nicht an Dritte weitergegeben oder an nicht dafür vorgesehenen Stuten verwendet werden. Falls der Stutenhalter einen unerlaubten Einsatz mit TG-Sperma vornimmt, wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer Buße von 2.500,00€ geahndet.
Die gelieferten Container, die im Eigentum der Deckstation Sprehe Hengste sind, müssen innerhalb von sieben Kalendertagen an die Station zurückgesandt werden. Andernfalls wird ab dem achten Kalendertag eine Gebühr von 25,00€ pro Tag in Rechnung gestellt. Bei Nichtrücksendung oder Verlust des Containers, wird dieser in voller Höhe berechnet. Bei Verwendung eigener Container der Züchter, übernimmt Sprehe Hengste keine Haftung.
Die Lieferung beigefügter Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/ Besamungswart, sowie die leeren Pailletten, sind umgehend nach der Besamung (spätestens bis zum 01.10. des laufenden Jahres) an uns zurückschicken.
Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir dem Züchter im Folgejahr 50% des bezahlten Deckgeldes an, sofern bis zum 01.10. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt.
Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres zum ersten Mal besamt wurden und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit für einen Hengst in der gleichen Preiskategorie (Bedingung ist auch hier das Vorliegen der tierärztlichen Bescheinigung über die Nichtträchtigkeit bis zum 01.10. des laufenden Jahres).
Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Züchter. Vertragspartner ist Sprehe Hengste. Verträge über Samenbestellungen unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters.
Bitte geben Sie bei Überweisung stets den Züchternamen sowie den Deckhengst an!
Vielen Dank, dass Sie sich für Sprehe Hengste entschieden haben.
Stand: 15.02.2019